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Bebauungsplan
Nr. SN 243 II. Änderung - Wohnpark Thune

Ziel der Bebauungsplanänderung ist die dauerhafte rechtliche Absicherung des veränderten Ausbaus der Straßeneinmündung der Straße Rolfshof in die Bielefelder Straße.

Der hier gezeigte Bebauungsplan der Stadt Paderborn dient lediglich zu Informationszwecken. Um eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Mitarbeitenden des Stadtplanungsamtes.


Ansprechperson

  • Herr Timo Schlüter, Telefon: +49 5251 88-12773, E-Mail: t.schlueter@paderborn.de

Verfahrensschritte

  • 29.02.2024, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 29.02.2024, Beschluss zur Veröffentlichung der Bauleitplanunterlagen im Internet gem. §3 (2) BauGB
  • 08.03.2024, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
  • 08.03.2024, Bekanntmachung der Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke gem. § 13a (3) Nr. 2 BauGB
  • 11.03.2024 - 25.03.2024, Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke
  • 12.04.2024, Bekanntmachung der Veröffentlichung der Bauleitplanunterlagen im Internet gem. § 3 (2) BauGB
  • 15.04.2024 - 17.05.2024, Veröffentlichung der Bauleitplanunterlagen im Internet gem. § 3 (2) BauGB
  • 26.09.2024, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB

Anhänge