Planungsinhalt der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. SN 243 ist die Änderung der Geschossigkeit von Ein- auf Zweigeschossig unter Beibehaltung der max. Gebäudehöhe von 7 Metern für den kenntlich gemachten Planbereich.
Der hier gezeigte Bebauungsplan der Stadt Paderborn dient lediglich zu Informationszwecken. Um eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes.