Auf der Fläche eines planungsrechtlich festgesetzten, jedoch weder angelegten noch genutzten Kinderspielplatzes wurde eine Fläche für Wohnbebauung ausgewiesen.
Der hier angezeigte Bebauungsplan der Stadt Paderborn dient lediglich zu Informationszwecken. Um eine Auskunft zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes.