Um die erforderlichen Ausgleichsflächen ausschließlich auf städtischen Flächen nachzuweisen, wurde mit der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 188 der Ausgleichsbedarf für den Planbereich neu ermittelt sowie städtebaulich sinnvolle und zweckmäßige Modifizierungen an bisherigen Regelungen und Festsetzungen des Bebauungsplanes vorgenommen.
Der hier angezeigte Bebauungsplan der Stadt Paderborn dient lediglich zu Informationszwecken. Um eine Auskunft zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes.