Um im Plangebiet eine ausreichende und umsetzbare Erschließungsstraße zu ermöglichen, regelt die III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. M 68 A „Ortskern Marienloh“ die bisher unbefriedigende Erschließungssituation durch zwei Stichstraßen neu.
Der hier angezeigte Bebauungsplan der Stadt Paderborn dient lediglich zu Informationszwecken. Um eine Auskunft zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes.