Ziel der VII. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 179 ist es, in innerstädtischer Lage Planungsrecht für dringend benötigte Bauflächen zu schaffen. Dabei sollen unterschiedliche Wohnformen (z.B. Einzel- und Doppelhäuser sowie Wohnanlagen für Eigentumswohnungen etc.) ermöglicht werden und die geplante Bebauung sich der Umgebung anpassen.
Der hier angezeigte Bebauungsplan der Stadt Paderborn dient lediglich zu Informationszwecken. Um eine Auskunft zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes.