Das Ziel der III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 163 A „Technologiepark am Südring“ ist es, den zwei wesentlichen Bedarfsbekundungen der Unternehmen im Technologiepark aus der anhaltenden Nachfrage an adäquaten Büroflächen und aus einem ausreichenden Stellplatzangebot gerecht zu werden. Somit werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein weiteres Bürogebäude als Kopfgebäude in Richtung des westlichen Eingangs in den Technologiepark geschaffen, sodass der Straßenraum an dieser Stelle zusätzlich eingefasst und betont wird. Zudem wird dem Gebäude Technologiepark 6 eine Stellplatzzone für das tägliche Besucheraufkommen zugestanden. An dem Baustein des städtebaulichen Konzepts aus einem durchgrünten Erscheinungsbild und der Bündelung der Stellplätze in den zentralen Parkpaletten wird somit weiterhin festgehalten.
Der hier angezeigte Bebauungsplan der Stadt Paderborn dient lediglich zu Informationszwecken. Um eine Auskunft zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes.