Mit der V. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 163 A „Technologiepark am Südring“ sollen die bisherigen Festsetzungen zu zulässigen Gebäudehöhen überarbeitet und bis zu fünf Vollgeschossen ermöglicht werden.
Der hier angezeigte Bebauungsplan der Stadt Paderborn dient lediglich zu Informationszwecken. Um eine Auskunft zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes.