Mit der vorhabenbezogenen IV. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 163 A „Studentenwohnen am Technologiepark“ soll neben den bisher im Sondergebiet zulässigen Nutzungen ein Studierendenwohnheim planungsrechtlich abgesichert werden.
Der hier angezeigte Bebauungsplan der Stadt Paderborn dient lediglich zu Informationszwecken. Um eine Auskunft zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes.