Das Plangebiet bildet einen Teilbereich des im städtischen Einzelhandels- und Zentrenkonzept definierten Sonderstandortes Frankfurter Weg, der primär der Ansiedlung und Erweiterung von Einzelhandelsbetrieben mit nicht zentrenrelevanten sowie nicht zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten gem. der Paderborner Liste dienen soll. Mithilfe der Bebauungsplanänderung wird daher u.a. die Zielsetzung verfolgt, die Regelungen und Grundsätze des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes planungsrechtlich zu verankern.
Der hier angezeigte Bebauungsplan der Stadt Paderborn dient lediglich zu Informationszwecken. Um eine Auskunft zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes.