Für die Unternehmensansiedlung eines großen Logistikunternehmens wird die erneute Änderung des Bebauungsplanes erforderlich, weil eine größere zusammenhängende Baufläche benötigt wird. Die dafür in Betracht kommende Industriefläche nördlich des Asphaltmischwerkes wird durch eine Erschließungsanlage (Stichstraße) geteilt. Voraussetzung für die Unternehmensansiedlung ist jedoch, dass diese Erschließung aufgegeben wird. Der hier gezeigte Bebauungsplan der Stadt Paderborn dient lediglich zu Informationszwecken. Um eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. W223 II. Änderung wurde vollständig durch den Bebauungsplan Nr.223 III. Änderung überplant.