Ein Vorhabenträger beabsichtigt die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in der Gemarkung Sande zur Versorgung des Unternehmens des Vorhabenträgers mit nachhaltig erzeugter Elektroenergie als auch zur Einspeisung des Stroms in das öffentliche Versorgungsnetz. Zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen des Vorhabens ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 30 BauGB erforderlich. Parallel dazu wird der Flächennutzungsplan in Form einer Änderung angepasst.
Der hier angezeigte Bebauungsplan der Stadt Paderborn dient lediglich zu Informationszwecken. Um eine Auskunft zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes.