Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. SN 349 „Hubertusweg“ in Schloß Neuhaus sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von zusätzlichen Wohnhäusern in den rückwärtigen Gartenbereichen der betroffenen Grundstücke im Bereich des Hubertuswegs geschaffen werden.
Der hier gezeigte Bebauungsplan der Stadt Paderborn dient lediglich zu Informationszwecken. Um eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Mitarbeitenden des Stadtplanungsamtes.