Durch Änderung eines bestehenden Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von insgesamt zwei Doppelhäusern sowie 14 Reihenhauseinheiten am Ortsrand von Schloß Neuhaus/Mastbruch geschaffen werden. Die Grundstücksfläche wird durch zwei private Stichstraßen erschlossen und über eine gemeinsame Heizungszentrale mit Strom und Wärme versorgt.
Der hier gezeigte Bebauungsplan der Stadt Paderborn dient lediglich zu Informationszwecken. Um eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Mitarbeitenden des Stadtplanungsamtes.