Ziel der Planung ist es, dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW und der Universität Paderborn architektonische Spielräume für eine geplante Erweiterung zu schaffen. Diese III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Alter Postweg“ wird die planerischen Grundsätze der aktuell rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 56 „Alter Postweg“ I. Änderung und Nr. 56 „Alter Postweg“ II. Änderung nicht im Wesentlichen verändern.
Der hier gezeigte Bebauungsplan der Stadt Paderborn dient lediglich zu Informationszwecken. Um eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Mitarbeitenden des Stadtplanungsamtes.