Mit der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 300 „Springbach Höfe“ soll neben der Sicherung und Teilsanierung einer Altlastenfläche und dem damit verbundenen Schutz der Umwelt und hierbei insbesondere dem Schutz der Menschen, auch die Beibehaltung der bisherigen städtebaulichen Zielsetzung zur Bebauung mit Mehrfamilienhäusern ermöglicht werden.
Der hier gezeigte Bebauungsplan der Stadt Paderborn dient lediglich zu Informationszwecken. Um eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Mitarbeitenden des Stadtplanungsamtes.