Planungsinhalt der II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 179 ist die Ausweisung eines Bolzplatzes.
Der hier gezeigte Bebauungsplan der Stadt Paderborn dient lediglich zu Informationszwecken. Um eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes.