Planungsziel ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes (WA).
Inhalt der IV. Änderung ist die Modifizierung der Baugrenzen.
Der hier gezeigte Bebauungsplan der Stadt Paderborn dient lediglich zu Informationszwecken. Um eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes.