Planungsziel ist die Ausweisung eines allgemeinen sowie reinen Wohngebietes (WA,WR).
Inhalt der IV. Änderung ist die Änderung der textlichen Festsetzungen (Geschossigkeit, Dachform etc.).
Der hier gezeigte Bebauungsplan der Stadt Paderborn dient lediglich zu Informationszwecken. Um eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes.