Der Rat hat in seiner Sitzung am 15.07.2004 die II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 für das Gebiet "Alter Postweg" als Satzung beschlossen.
Planungsinhalt ist die Änderung der Zweckbestimmung der Sondergebietsfläche.
Der hier gezeigte Bebauungsplan der Stadt Paderborn dient lediglich zu Informationszwecken.
Um eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Mitarbeiter der Bau-und Planungsberatung des Stadtplanungsamtes.