Die Stadt Paderborn benötigt als Träger der Feuerwehr im Stadtteil Dahl aufgrund erweiterter Anforderungen einen neuen Standort für ein Feuerwehrgerätehaus.
Das durchzuführende Bebauungsplanverfahren erfordert auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes, wozu ein separates Änderungsverfahren
(161. Änderung des Flächennutzungsplanes „Feuerwehrgerätehaus Dahl) durchgeführt wird.
Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung liegt mit der Begründung in der Zeit vom 27.05.2024 bis einschließlich 28.06.2024 beim Stadtplanungsamt im Verwaltungsgebäude am Hoppenhof 33, 33104 Paderborn, Gebäude im Foyer während den Dienststunden öffentlich aus.
Der hier gezeigte Flächennutzungsplan der Stadt Paderborn dient lediglich zu Informationszwecken. Um eine rechtverbindliche Auskunft zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Mitarbeitenden des Stadtplanungsamtes.