Bebauungsplan BP 235 Untere Bahnhofstraße
Zweck der Aufstellung des Bebaungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neugestaltung des Knotenpunktes Bahnhofstraße/Böddinghauser Weg, sowie für eine zielorientierte und optimierte Linienführung der Straße Brockhauser Weg zu schaffen. Der Bebauungsplan setzt nahezu ausschließlich die in Verbindung mit dieser Planung erforderlichen Verkehrsflächen fest. Um-, An- oder Ersatzbauten auf den im wesentlichen bebauten, angrenzenden Grundstücken können über den § 34 BauGB ausreichend gesteuert werden. der Bebauungsplan wird daher im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird auf eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und einen Umweltbericht gem. § 2 a BauGB verzichtet.
Ansprechperson
- Herr Moritz Jankowsky, Telefon: 02391-923 215, E-Mail: m.jankowsky@plettenberg.de
- Frau Sandra Steinmann (derzeit nicht erreichbar), Telefon: 02391-923 224, E-Mail: s.steinmann@plettenberg.de
Verfahrensschritte
- 14.12.2004, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 30.10.2006 - 29.11.2006, Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 (2) und 4 (2) i.V.m. § 13a BauGB
- 02.12.2006, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 12.03.2007, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
Verfahrensunterlagen
- Planzeichnung (PDF, 1,47 MB)BP 235 Untere BahnhofstraßeBP 235 Untere Bahnhofstraße
- Begründung (PDF, 287,30 KB)BP 235 Untere Bahnhofstraße, BegründungBP 235 Untere Bahnhofstraße, Begründung