Stadt Plettenberg

Bebauungsplan BP 610.2 Bracht, 2. Änderung

Der Rat der Stadt Plettenberg hat in seiner Sitzung am 24.04.2018 den Bebauungsplan Nr. 610.2 – Bracht, 2. Änderung – als Satzung beschlossen.

Das Plangebiet liegt im Osten Plettenbergs, südlich des Brachtweges, (nord)östlich des Rilkeweges und um einiges nördlich der Kreisstraße 5. Das Plangebiet wird nach Norden, Süden und Westen durch bestehende Wohnbebauung begrenzt. Im Osten schließen Wiesenflächen an. Der räumliche Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke ganz oder teilweise: Gemarkung: Plettenberg; Flur: 10; Flurstücke: 1005, 1013, 1014, 1015, 1016, 1017 und 1052.

Der Bebauungsplan verfolgt das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau mehrerer Wohnhäuser zu schaffen.

Das Änderungsverfahren wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch durchgeführt. Nähere Erläuterungen können der zugehörigen Begründung entnommen werden.

 

Geltungsbereich BP 610.2 - Bracht, 2.Änderung

Ãœbersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Sandra Steinmann (derzeit nicht erreichbar), Telefon: 02391-923 224, E-Mail: s.steinmann@plettenberg.de
  • Herr Moritz Jankowsky, Telefon: 02391-923 215, E-Mail: m.jankowsky@plettenberg.de

Verfahrensschritte

  • 05.09.2017, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 02.01.2018 - 01.02.2018, Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 (2) und 4 (2) i.V.m. § 13a BauGB
  • 24.04.2018, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 03.05.2018, Rechtskraft 2.Änderung

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

Plandarstellung

Begründung

Gutachten