Stadt Plettenberg

Bebauungsplan BP 202.2.1 - Bahnhofsumfeld, 1. Änderung

Der Rat der Stadt Plettenberg hat in seiner Sitzung am 04.07.2018 den Bebauungsplan Nr. 202.2.1 - Bahnhofsumfeld, 1. Änderung als Satzung beschlossen.

Das Plangebiet ist ca. 0,32 ha groß und umfasst Flächen nördlich des Bahnhofsgebäudes. Die West- und Südgrenze wird im Wesentlichen durch Teile der äußeren Begrenzung der Verkehrsflächen der Poststraße und der Brauckstraße, die Nordgrenze durch den an das Sparkassengebäude angrenzenden Parkplatz und die Ostgrenze durch das Gebäude Brauckstraße Nr. 10/10a gebildet. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Eiringhausen und beinhaltet im Einzelnen die nachfolgenden Flurstücke: Flur 4, Flurstück 822 teilweise, 828 teilweise und Flur 17, Flurstück 738 teilweise, 400.

Ziel des Bebauungsplans ist es die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neustrukturierung des Busbahnhofs Plettenberg - Eiringhausen zu schaffen.

Das Änderungsverfahren wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch durchgeführt. Nähere Erläuterungen können der zugehörigen Begründung entnommen werden.

 

Geltungsbereich BP Nr. 202.1

Ãœbersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Sandra Steinmann (derzeit nicht erreichbar), Telefon: 02391-923 224, E-Mail: s.steinmann@plettenberg.de
  • Herr Moritz Jankowsky, Telefon: 02391-923 215, E-Mail: m.jankowsky@plettenberg.de

Verfahrensschritte

  • 27.02.2018, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 22.03.2018 - 23.04.2018, Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 (2) und 4 (2) i.V.m. § 13a BauGB
  • 04.07.2018, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Hat einen Bezug zu

Ist eine Änderung von

Anhänge

Verfahrensunterlagen

Bekanntmachungen