Stadt Plettenberg

Planungskonzept Errichtung eines Textilkaufhauses mit 6.000m Verkaufsfläche am Maiplatz 5 - UVPG

Die Röther Immobilien GmbH plant auf dem Grundstück Maiplatz 5 in Plettenberg innerhalb eines vorhandenen Geschäftshauses die Errichtung eines Textilkaufhauses mit 6.000 m² Verkaufsfläche. Ein solches Vorhaben bedarf als großflächiger Einzelhandelsbetrieb gemäß Nr. 15 Anlage 1 zu § 1 UVPG NRW einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls. Das Ergebnis der Vorprüfung ist gemäß § 5 Abs. 2 UVPG durch die zuständige Behörde der Öffentlichkeit bekannt zu geben. Im Rahmen eines 2. Nachtrags zum Baugenehmigungsverfahren war zu prüfen, ob die beantragten Nutzungsänderungen erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen können. Das beantragte Vorhaben beinhaltet eine Sortimentsänderung des bisherigen SB-Warenhauses zu einem Textilkaufhaus und eine Erweiterung der Verkaufsflächen um 14 %. Aufgrund einer dazu erstellten Studie zu § 9 UVPG ist die zuständige Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Plettenberg zu dem Ergebnis gekommen, dass eine UVP-Pflicht nicht besteht. Diese Entscheidung begründet sich vor allem in der Tatsache, dass keine weiteren Versiegelungen stattfinden und dass ein um ca. 10 % reduziertes Verkehrsaufkommen prognostiziert wird. Die Unterlagen werden im UVP-Portal des Landes veröffentlicht.

Ansprechperson

  • Herr Moritz Jankowsky, Telefon: 02391-923 215, E-Mail: m.jankowsky@plettenberg.de
  • Frau Sandra Steinmann (derzeit nicht erreichbar), Telefon: 02391-923 224, E-Mail: s.steinmann@plettenberg.de

Verfahrensschritte

  • 04.07.2018, Behörden intern

Anhänge

Baugenehmigung

Umweltverträglichkeitsprüfung