Stadt Plettenberg

Satzung Sanierungssatzung Erneuerungsgebiet Innenstadt Plettenberg

Der Rat hat am 09.12.2014 das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept Innenstadt Plettenberg (ISEK) beschlossen. Dieses Konzept, das durch eine mehrstufige Öffentlichkeitsbeteiligung begleitet wurde, erarbeitet in einem Analyseteil Stärken und Schwächen der Plettenberger Innenstadt, definiert Ziele bis zum Jahr 2030 und entwickelt ein umfassendes Maßnahmenpaket.
Zwei Maßnahmenbausteine sind wesentlicher Teil des Konzepts:

a) die Erneuerung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen vorrangig der Altstadt und
b) die Erneuerung privater Gebäude vorrangig der Altstadt.

Die Erneuerung der Gebäude mit einer für das Stadtbild und die Identität der Innenstadt herausgehobenen Bedeutung soll Schwerpunktmäßig gefördert werden. Da mehrere dieser Gebäude bauliche, gestalterische und/oder funktionale Mängel oder sogar Missstände aufweisen, sollen gezielt Erneuerungsinvestitionen angeregt werden. Dazu dienen u.a. die Förderprogramme des ISEK.

Über diese Satzung soll auch die Möglichkeit erhöhter steuerlicher Absetzung gemäß §§ 7h, 10f und 11a EStG geschaffen werden. Weil eine umfassende städtebauliche Neuordnung der Plettenberger Innenstadt nicht beabsichtigt ist, wird ein vereinfachtes Sanierungsverfahren durchgeführt.

Ansprechperson

  • Herr Moritz Jankowsky, Telefon: 02391-923 215, E-Mail: m.jankowsky@plettenberg.de
  • Frau Sandra Steinmann (derzeit nicht erreichbar), Telefon: 02391-923 224, E-Mail: s.steinmann@plettenberg.de

Verfahrensschritte

  • 20.09.2017, Bekanntmachung des Beschlusses der Sanierungssatzung

Anhänge

Begründung