Stadt Plettenberg

Bebauungsplan BP 647.1 - Twersbrauck, 1. Änderung

Der Rat der Stadt Plettenberg hat mit Sitzung vom 30.04.2019 die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 647.1 - Twersbrauck - als Satzung beschlossen.

Der Geltungsbereich des Plangebiets umfasst eine Teilfläche der Parzelle 596 der Flur 16 der Gemarkung Plettenberg. Mit der Änderung des Bebauungsplan wird, zum Zwecke der Errichtung eines privaten Firmen PKW-Stellplatzes und eines LKW-Haltestreifens, die planungsrechtliche Grundlage geschaffen. Im Rahmen der Änderungsplanung erfolgte die Überarbeitung der zeichnerischen Festsetzungen  - Extensivgrünlandfläche in Verkehrsfläche - des Bebauungsplans Nr. 647 - Twersbrauck.

Das Änderungsverfahren wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch durchgeführt. Nähere Erläuterungen können der zugehörigen Begründung entnommen werden.

 

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Ãœbersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Sandra Steinmann (derzeit nicht erreichbar), Telefon: 02391-923 224, E-Mail: s.steinmann@plettenberg.de
  • Herr Moritz Jankowsky, Telefon: 02391-923 215, E-Mail: m.jankowsky@plettenberg.de

Verfahrensschritte

  • 04.09.2018, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 02.01.2019 - 01.02.2019, Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 (2) und 4 (2) i.V.m. § 13a BauGB
  • 30.04.2019, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Ist eine Änderung von

Anhänge

Plandarstellung

Begründung