Stadt Plettenberg

Satzung Erhaltungssatzung Am Beiese

Die Gemeinde hat für ein Gebiet "Am Beiese" gemäß § 172 Baugesetzbuch (BauGB) eine Erhaltungssatzung erlassen.

Durch den Erlass dieser Satzung kann die Gemeinde Gebiete bezeichnen, in denen

  1. zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt,
  2. zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung oder
  3. bei städtebaulichen Umstrukturierungen

der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen einer Genehmigung bedürfen.

Die Satzung kann auf dieser Seite - unten - im Bereich "Anhänge" eingesehen werden.

Ansprechperson

  • Frau Sandra Steinmann (derzeit nicht erreichbar), Telefon: 02391-923 224, E-Mail: s.steinmann@plettenberg.de

Verfahrensschritte

  • 15.07.2020, Inkrafttreten der Satzung mit Bekanntmachung im Amtsblatt des Märkischen Kreises

Anhänge

Satzung

Bekanntmachungen