Satzung Erhaltungssatzung Am Beiese
Die Gemeinde hat für ein Gebiet "Am Beiese" gemäß § 172 Baugesetzbuch (BauGB) eine Erhaltungssatzung erlassen.
Durch den Erlass dieser Satzung kann die Gemeinde Gebiete bezeichnen, in denen
- zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt,
- zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung oder
- bei städtebaulichen Umstrukturierungen
der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen einer Genehmigung bedürfen.
Die Satzung kann auf dieser Seite - unten - im Bereich "Anhänge" eingesehen werden.
Ansprechperson
- Frau Sandra Steinmann (derzeit nicht erreichbar), Telefon: 02391-923 224, E-Mail: s.steinmann@plettenberg.de
Verfahrensschritte
- 15.07.2020, Inkrafttreten der Satzung mit Bekanntmachung im Amtsblatt des Märkischen Kreises
Anhänge
Satzung
- Erhaltungssatzung "Am Beiese" (PDF, 1,03 MB)Erhaltungssatzung "Am Beiese" mit Anhängen
Bekanntmachungen
- Satzungsbeschluss (Amtsblatt Nr. 28/20) (PDF, 210,45 KB)