Stadt Plettenberg

Satzung Satzung über die Gestaltung von Werbeanlagen in der Stadt Plettenberg

Die Stadt Plettenberg hat es sich zum Ziel gemacht, die Aufenthaltsqualität innerhalb der Stadt durch ortsgestalterische Maßnahmen zu verbessern und somit für die Menschen in Plettenberg das Stadtbild zu erhalten und zu gestalten. Im Rahmen des ISEK Innenstadt hat die Stadt Plettenberg durch Satzung die Gestaltung baulicher Anlagen, Werbeanlagen und unbebauter Flächen in der Plettenberger Innenstadt geregelt. Mit der Satzung über die Gestaltung von Werbeanlagen in der Stadt Plettenberg wird  die Gestaltung von Werbeanlagen auch für die übrigen Flächen auf Plettenberger Stadtgebiet geregelt. Diese örtlichen Bauvorschriften sollen darüber hinaus den Umgang mit neuen Formen von Werbeanlagen regeln.

Die Satzung bezieht sich auf das gesamte Gebiet der Stadt Plettenberg. Für die Bereiche der in dem „Plan zur Darstellung der besonderen Schutzzonen der Werbeanlagensatzung“ definierten Schutzzonen gelten besondere Vorschriften.

Ansprechperson

  • Herr Till Hoffmann, Telefon: 02391-923 212, E-Mail: t.hoffmann@plettenberg.de
  • Frau Sandra Steinmann (derzeit nicht erreichbar), Telefon: 02391-923 224, E-Mail: s.steinmann@plettenberg.de

Verfahrensschritte

  • 22.02.2022, Aufstellungsbeschluss
  • 03.05.2022, Satzungsbeschluss gem. § 7 GV. NRW. und § 89 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauO NRW
  • 18.05.2022, Inkrafttreten der Satzung mit Bekanntmachung im Amtsblatt des Märkischen Kreises

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

Satzungstext

Geltungsbereich

Schutzzonen der Werbeanlagensatzung

Bekanntmachung