Der Rat der Stadt Recklinghausen hat in seiner 26. Sitzung am 03.12.2018 den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen im Bereich Bochumer Straße in Recklinghausen Süd gemäß § 141 Abs. 3 BauGB zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit beschlossen.
Der Untersuchung liegt die Überprüfung und Beurteilung gemäß § 136 Abs. 2 in Verbindung mit §136 Abs. 3 zu Grunde. Hierbei handelt es sich um die Überprüfung der örtlichen Verhältnisse unter den Gesichtspunkten der städtebaulichen Ausprägung und Funktion des Untersuchungsgebietes.