Dieser Bebauungsplan befindet sich im Verfahren zur Aufhebung der Teilbereiche - Rheinstraße -
und - Düppelstraße - und ist noch rechtskräftig.
Sie können die bisher erfolgten Verfahrensschritte zur Aufhebung der Teilbereiche hier einsehen.
Soweit im Rahmen der Planaufstellung Beteiligungen der Öffentlichkeit durchgeführt werden, können Sie innerhalb der entsprechenden Zeiträume direkt über diese Seite Stellungnahmen zum Verfahren abgeben.