Mit der Entwurfsfassung des Einzelhandelskonzeptes 2019 erfolgt eine Fortschreibung der bestehenden Planungsgrundlage aus dem Jahre 2012 zur Steuerung von Einzelhandelsvorhaben für den gesamtstädtischen Bereich Recklinghausens.
Seitens der Verwaltung der Stadt Recklinghausen wurde auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 10.09.2007 (vgl. Protokoll zur DS 0434/2007) das Planungsbüro Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH (GMA) mit der Fortschreibung des bestehenden Einzelhandelskonzeptes aus dem Jahr 2012 beauftragt. Kommunale Einzelhandelskonzepte bilden das zentrale kommunale Instrument, um Entscheidungen im Zusammenhang mit der Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben zu begründen. In der Bauleitplanung sind sie als „städtebauliches Entwicklungskonzept“ zu berücksichtigen. Die Regionalplanung soll die kommunalen Einzelhandelskonzepte bei ihrer Anpassungsentscheidung mit einbeziehen. Darüber hinaus können Inhalte eines Einzelhandelskonzeptes bei der Entscheidung über Ansiedlungsvorhaben von Bedeutung sein. Erst ein umfassendes und aktuelles gesamtstädtisches Einzelhandelskonzept ermöglicht es der Kommune einen städtebaulich begründeten Einfluss auf die Entwicklung des Einzelhandels zu nehmen. Aufgabe eines Einzelhandelskonzeptes ist es, eine optimale Nutzungsverteilung in der Stadt zu gewährleisten, es soll Investitions- und Planungssicherheit herstellen.
Bis einschließlich zum 12.Juli 2019 fand die Offenlage zum Entwurf des Einzelhandelskonzept 2019 statt, bei der Sie die Gelegenheit hatten, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen. Im Anschluss an die Offenlage werden die Stellungnahmen abgewogen. Als Ergebnis soll das Einzelhandelskonzept 2019 durch den Rat der Stadt Recklinghausen als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Absatz 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen werden, um seine benannte rechtliche Wirkung zu entfalten.