Aktuelle Satzung

Gestaltungssatzung Bebauungsplan Nr. 258 - Hochlar - Der Hohbrink - vom 14.09.2005 im Stadtteil Hochlar

Satzung über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen (Gestaltungssatzung) gem. § 86 Abs. 1 Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) im Bereich des   Bebauungsplanes Nr. 258 – Hochlar – Der Hohbrink – vom 14.09.2005

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