Werbesatzung im Bereich der Altstadt vom 27.05.2014 im Stadtteil Innenstadt
Satzung vom 27.05.2014 über besondere Anforderungen an Werbeanlagen sowie über deren äußere Gestaltung (Werbesatzung) gemäß § 86 Absatz 1 BauO NRW für den Bereich der Altstadt und der Bebauung entlang der angrenzenden Wälle der Stadt Recklinghausen
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