Bebauungsplan
Nr. 421 Siechenstraße / Holunderstraße

Die Stadt Rheda-Wiedenbrück beabsichtigt den bisher unbeplanten Bereich baulich zu aktivieren und zu entwickeln.

Es ist vorgesehen, die insgesamt etwa 2,9 ha große Fläche gemäß der Darstellung des Flächennutzungsplans vornehmlich einer (eingeschränkt) gewerblichen Nutzung zuzuführen. Aufgrund der direkt angrenzenden (und auch geplanten) Wohnbebauung ist vorgesehen, die planungsrechtliche Zulässigkeit auf Gewerbebetriebe zu beschränken, die das Wohnen nicht wesentlich stören.

Im Bereich der Siechenstraße / Goldkuhlestraße soll darüber hinaus Planungsrecht Wohnbaugrundstücke geschaffen werden. Zudem soll die verkehrliche Situation im Kreuzungsbereich Holunderstraße / Heiligenhäuschenweg perspektivisch verbessert werden, wofür dieser Bebauungsplan die notwendigen Flächen planungsrechtlich sichern soll.

 

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