Vorbehaltlich der Änderung der aktuellen Regionalplandarstellung (von Allgemeiner Freiraum- und
Agrarbereiche in Allgemeiner Siedlungsbereich) soll für den in Rede stehenden Bereich eine geordnete städtebauliche Entwicklung mit dem Ziel der Nachverdichtung und ergänzende Wohnbebauung gewährleistet werden.
Die bestehende § 34-Satzung (Schorlemer Weg / Trakehner Straße) soll gleichsam überplant werden.