Flächennutzungsplan
103. Änderung des Flächennutzungsplans zur Aufhebung der 76. Flächennutzungsplanänderung "Windkraft Rheda-Wiedenbrück"
Dieses Verfahren ist aktuell ruhend gestellt. Gegenstand der 103. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Rheda-Wiedenbrück ist die Aufhebung der bestehenden Konzentrationszonen und der damit einhergehenden „Ausschlusswirkung für Windenergienutzung“. Damit ist die Errichtung von Windenergieanlagen gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB im gesamten Außenbereich privilegiert und somit zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist. Entgegenstehende Belange, zum Beispiel aus Gründen des Umwelt- und Artenschutzes, des Immissionsschutzes, der optischen Bedrängung und anderer konkurrierender Nutzungen werden weiterhin im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Einzelfallgenehmigung geprüft.
Ansprechpersonen
- Frau Annika Holthaus, Telefon: 05242 963-390, E-Mail: annika.holthaus@rh-wd.de
- Frau Celine Meier, Telefon: 05242 963-386, E-Mail: celine.meier@rh-wd.de
- Herr Marco Machon, Telefon: 05242 963-376, E-Mail: marco.machon@rh-wd.de
- Herr Marc S. Heidfeld, Telefon: 05242 963-392, E-Mail: marc.heidfeld@rh-wd.de
Verfahrensschritte
- 20.10.2022, Aufstellungsbeschluss (Fachausschuss/Rat)
- 14.12.2022 - 14.03.2023, Landesplanerische Anfrage gem. § 34 LPlG
- 17.03.2023, Aufstellungsbeschluss (Bekanntmachung im Amtsblatt)
- 24.03.2023 - 28.04.2023, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
- 24.03.2023 - 28.04.2023, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
- 25.08.2023 - 29.09.2023, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und Behördebeteiligung gem. § 4 (2) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Anhänge
- Plandarstellung
- Begründung
- Abwägung
- Bekanntmachung