Satzung zum Schutz der besonderen Eigenart des Orts- und Straßenbildes für den Bereich der historischen Altstadt Wiedenbrück sowie zur Durchführung baugestalterischer Absichten vom 25.02.1988 geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 25.04.1991.
Am 19.06.2023 hat der Rat der Stadt Rheda-Wiedenbrück die "Richtlinie zu der Zulässigkeit von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen auf Dachflächen im Bereich der Gestaltungssatzungen von Rheda und Wiedenbrück" beschlossen. Diese Richtlinie ersetzt nicht die Vorgaben der vorgenannten Satzungen. Der Grundsatzbeschluss bildet eine Handlungsrichtlinie auf deren Grundlage Abweichungen von den vorgenannten Satzungen gem. § 69 BauO NRW 2018 zugelassen werden können.