Satzung
Außenbereichssatzung Bosfeld

Durch die Außenbereichssatzung werden in geringem Umfang unbebaute Flächen in den Bebauungszusammenhang einbezogen, so dass eine erleichterte Zulassung von Bauvorhaben im Sinne des § 35 (2) BauGB (sonstige Vorhaben) möglich ist.

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