Bebauungsplan
Nr. 379 Georgstraße
Nördlich des Südrings zwischen Lümernweg und Heidbrinkstraße befinden sich innerstädtische Flächen, die noch nicht bebaut worden sind. Teilweise sind diese Grundstücke nicht erschlossen oder können nicht in ausreichender Tiefe bebaut werden. Dies soll durch einen Bebauungsplan in städtebaulich geordneten Bahnen erfolgen.
Da es sich hier um einen sogenannten Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, richtet sich das Aufstellungsverfahren nach § 13 a BauGB.
Übersichtsplan
Ansprechpersonen
- Frau Celine Meier, Telefon: 05242 963-386, E-Mail: celine.meier@rh-wd.de
- Herr Marco Machon, Telefon: 05242 963-376, E-Mail: marco.machon@rh-wd.de
Verfahrensschritte
- 24.05.2007, Aufstellungsbeschluss (Fachausschuss/Rat)
- 13.09.2007, Bürgerversammlung
- 14.09.2007 - 28.09.2007, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
- 28.01.2008 - 29.02.2008, Offenlage gem. § 3 (2) BauGB
- 21.04.2008, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 13.06.2008, Rechtskraft des Bebauungsplanes
Anhänge
- Plandarstellung
- Begründung
- Luftbilder
- Schalltechnisches Gutachten