Bebauungsplan
Nr. 369/2 AUREA
Dieser Bebauungsplan überlagert und erweitert den Bebauungsplans Nr.369 "Interregionales Gewerbe- und Industriegebiet Marburg". Mit der Rechtskraft des Planes 369/2 AUREA vom 29.10.2008 ist der Ursprungsplan überholt und findet keine Anwendung mehr. Das bereits früher eingeleitete Verfahren zur Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans (Nr. 369.1) wird nicht fortgesetzt.
- Stand der Erschließungsarbeiten: erschlossen
- Grundstücksflächen: Erwerb und Vermarktung durch die "Interregionaler Gewerbepark Marburg GmbH", eine GmbH der drei Kommunen Oelde, Rheda-Wiedenbrück und Herzebrock-Clarholz als alleinige Gesellschafter.
Planungsabsichten und -ziele:
- Der Gewerbepark auf dem Gebiet der sogenannten "Marburg", eines landschaftlichen Gebietes unmittelbar nördlich an der Autobahn A2 zwischen den Städten Oelde und Rheda-Wiedenbrück liegend, ist ein gemeinsames Gewerbegebiet der drei Kommunen Oelde, Rheda-Wiedenbrück und Herzebrock-Clarholz. Durch das geplante Gewerbegebiet sollen das Arbeitsplatzangebot sowie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Raumes gestärkt werden. Das neue Gewerbegebiet wird ca. 80 ha neue Bauflächen für die Ansiedlung von Gewerbe- und Industriebetrieben umfassen. Es befindet sich an der östlichen Stadtgrenze der Stadt Oelde und erstreckt sich in west-östlicher Ausdehnung sowohl über die Flächen der Stadt Oelde, als auch der Stadt Rheda-Wiedenbrück. Nördlich und südlich begrenzt wird das Gewerbegebiet durch die Bahnlinie Ruhrgebiet - Hannover - Berlin und die Autobahn A2, über welche es durch einen in Planung befindlichen eigenen Autobahnanschluß direkt erreichbar sein wird. Das Gebiet wird als interregionaler Gewerbepark unter der Beteiligung der Kommunen Oelde, Rheda-Wiedenbrück und Herzebrock-Clarholz entwickelt. Zur Realisierung und Vermarktung des Gewerbeparks ist eigens die "Interregionaler Gewerbepark Marburg GmbH" gegründet worden.
Übersichtsplan
Ansprechpersonen
- Herr Marco Machon, Telefon: 05242 963-376, E-Mail: marco.machon@rh-wd.de
- Frau Celine Meier, Telefon: 05242 963-386, E-Mail: celine.meier@rh-wd.de
Verfahrensschritte
- 25.10.2007, Aufstellungsbeschluss (Fachausschuss/Rat)
- 22.11.2007 - 21.12.2007, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
- 18.12.2007 - 04.01.2008, Bürgerversammlung
- 03.03.2008 - 04.04.2008, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 23.06.2008, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 29.10.2008, Rechtskraft des Bebauungsplanes
Bezüge zu anderen Planverfahren
Anhänge
- Plandarstellung
- Begründung: Schalltechnisches Gutachten
- Begründung: Begründung 369.2
- Begründung