Der Rat der Stadt Rheda-Wiedenbrück hat in seiner Sitzung am 13.12.2021 die Stellplatzsatzung für das Stadtgebiet beschlossen. In der Satzung werden u.a. Art & Umfang der herzustellenden PKW- und Fahrradabstellplätze und den daraus resultierenden Anforderungen an die Grundstückszufahrten sowie der Erleichterungstatbestand durch ein Mobilitätskonzept verbindlich geregelt.
Die Satzung gilt ab dem 01.01.2022 für das gesamte Stadtgebiet.