Satzung
"Außenbereichssatzung Wösteweg"

Eine Kommune kann für bebaute Bereiche im Außenbereich, die nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt sind und in denen eine Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden ist, durch Satzung bestimmen, dass Wohnzwecken dienenden Vorhaben im Sinne des § 35 Absatz 2 BauGB nicht entgegengehalten werden kann, dass sie einer Darstellung im Flächennutzungsplan über Flächen für die Landwirtschaft oder Wald widersprechen oder die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen.

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung der Stadt Rheda-Wiedenbrück hat in seiner Sitzung am 03.12.2021 beschlossen, für den Siedlungssplitter am Wösteweg eine Außenbereichsatzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB zu erstellen.

Außenbereichssatzung "Wösteweg" Übersichtsplan

 

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