Satzung
Gestaltleitlinien Innenstadt Rheda (Gestaltungssatzung)

Gestaltleitlinien Innenstadt Rheda (Gestaltungssatzung)

 

Am 19.06.2023 hat der Rat der Stadt Rheda-Wiedenbrück die "Richtlinie zu der Zulässigkeit von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen auf Dachflächen im Bereich der Gestaltungssatzungen von Rheda und Wiedenbrück" beschlossen. Diese Richtlinie ersetzt nicht die Vorgaben der "Gestaltungssatzung Altstadt Rheda - Bereich 1" sowie der Gestaltungssatzung Altstadt Rheda - Bereich 2". Der Grundsatzbeschluss bildet eine Handlungsrichtlinie auf deren Grundlage Abweichungen von den vorgenannten Satzungen gem. § 69 BauO NRW 2018 zugelassen werden können.

Gestaltleitlinien Innenstadt Rheda_Geltungsbereich Übersichtsplan

 

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