Lärmaktionsplan Stufe 4 (Lärmaktionsplan)

Öffentlichkeitsbeteiligung Zeitraum 19.06.2024 - 17.07.2024
Stellungnahme mitteilen

Die Stadt Rheinbach führt derzeit die Fortschreibung des bestehenden Lärmaktionsplans für das Stadtgebiet durch.

Im Lärmaktionsplan werden diejenigen Straßenabschnitte untersucht, die mit mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr belastet und als Hauptverkehrsstraße klassifiziert sind.

Die Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm verpflichtet die Kommunen europaweit, Lärmkartierungen und Lärmaktionspläne (LAP) aufzustellen und diese regelmäßig fortzuschreiben. Die Umsetzung dieser Planwerke verfolgt das Ziel, den durch unterschiedliche Lärmquellen verursachten erheblichen Umgebungslärm festzustellen, zu analysieren und durch Maßnahmen zu mindern sowie ruhige Gebiete zu bewahren.

Wesentliche Aufgabe der Aktionsplanung ist die Formulierung von Maßnahmen, Konzepten und Strategien, um unter Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit, der Behörden und Baulastträger zur Lärmreduzierung beizutragen und Lärmbelastungen entgegenzuwirken.

Vom 19. Juni bis 17. Juli 2024 haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, den Entwurf auf der Internetseite der Stadt Rheinbach einzusehen und Anregungen und Vorschläge zur Lärmminderung an die Verwaltung mitzuteilen.

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Verfahrensschritte

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