Bebauungsplan: 193, Hörstkamp-West
Wesentliches Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Grundlagen für eine Wohnbebauung auf der gekennzeichneten, zentrumsnah gelegenen Brachfläche zu schaffen.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine verbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung-Stadtplanung auf; Tel.: 05971 939-419.
Ansprechperson
- Herr Frank Gerdes, Telefon: 05971 939 419, E-Mail: frank.gerdes@rheine.de
Verfahrensschritte
- 21.06.2017, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 21.06.2017, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
- 08.07.2017, Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
- 17.07.2017 - 07.08.2017, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) i.V.m. § 13 a (2) Nr. 1 BauGB
- 17.07.2017 - 07.08.2017, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
Anhänge
- Plandarstellung
- Textliche Festsetzungen
- Begründung
- Gutachten
- Städtebauliches Konzept
- Bekanntmachungen