Bebauungsplan: Konzeptvergabe Lingener Straße / Schotthockstraße
Öffentlichkeitsbeteiligung für die Eckpunkte bei der Konzeptvergabe einer innerstädtischen Fläche im Bereich Lingener Straße / Schotthockstraße im Einklang mit der Maßnahme „Funktionale und gestalterische Aufwertung des eec-Umfeldes“ aus dem Rahmenplan Innenstadt Die Stadt Rheine beabsichtigt die Vergabe einer innerstädtischen Fläche an der Lingener Straße / Schotthockstraße an einen Investor. Bei dem Vergabeverfahren steht die Qualität des eingereichten Konzeptes gegenüber dem gebotenen Preis für das Grundstück im Vordergrund. Hierdurch wird eine hohe städtebaulich-gestalterische sowie nutzungsstrukturelle Qualität für die Bebauung angestrebt. Die Vergabe erfolgt dabei nach Bewertungskriterien zu den vier inhaltlichen Themenblöcken „Bauliche Nutzung“, „Städtebau“, „Wohnungsbau“ sowie „Klimaschutz und Klimaanpassung“. Hierzu wurden in einem ersten Schritt Kriterien festgelegt, nach denen die Investorenkonzepte bewertet werden. Die Kriterien gliedern sich dabei in Ausschluss- und Bewertungskriterien. Die Ausschlusskriterien bilden Mindeststandards, die durch die eingereichten Konzepte beachtet werden müssen. Anhand der Bewertungskriterien werden die Konzepte durch eine interne Jury bewertet, sodass das Konzept mit der höchsten Qualität eine Zuschlagsempfehlung für den Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz erhält. Der Preis für die Fläche, der mit dem Konzept als Angebot eingereicht wird, spielt ebenfalls als Kriterium eine Rolle bei der Bewertung (ein Fünftel der Gesamtbewertung). Der Entwurf der Vergabekriterien wurde durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz am 17.06.2020 beschlossen. Den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Rheine wird durch diese Öffentlichkeitsbeteiligung die Möglichkeit gegeben, zu den Vergabekriterien Anregungen zu geben und sich zu dem Verfahren zu äußern. Die eingehenden Anregungen und Stellungnahmen werden durch die Verwaltung gesammelt, geprüft und abgewogen. Soweit erforderlich werden die Kriterien angepasst, ergänzt oder geändert. Die Abwägungsvorschläge und die auf diese Grundlage überarbeiteten Kriterien werden dann dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Alle hier gezeigten Unterlagen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine verbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mi der Abteilung Stadtplanung, Matthias van Wüllen, Tel.: 05971 939-411, oder Laura Steggemann, Tel.: 05971 939-531 auf.
Ansprechperson
- Frau Laura Beckmann, Telefon: 05971 939 414, E-Mail: laura.beckmann@rheine.de
- Herr Matthias van Wüllen, Telefon: 05971 939 411, E-Mail: Matthias.vanWuellen@rheine.de
Verfahrensschritte
- 17.06.2020, Beratung im Stadtentwicklungsausschuss
- 24.07.2020, Bekanntmachung
- 27.07.2020 - 24.08.2020, Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung