Bebauungsplan: 349, Fontaneweg
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 349 Kennwort: „Fontaneweg“ hat das Ziel, den Siedlungsbereich von Mesum zu nutzen, um neues Wohnbauland auszuweisen. In den bestehenden Baugebieten bzw. im Innenbereich von Mesum stehen ansonsten kaum noch freie Grundstücke zur Verfügung. Für Mesum als „Zentrum“ des Südraums ist das Angebot neuer Wohnbauflächen wichtig, um gewachsene Strukturen zu erhalten und neue Impulse zu ermöglichen. Daher sollen weitere Wohnbauflächen bereitgestellt werden, um dem bestehenden und zukünftigen Bedarf nachkommen zu können. Aus diesem Grund und für eine nachhaltige, geordnete städtebauliche Entwicklung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine verbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Stadtplanung, Laura Steggemann, Tel.: 05971 939-414 auf.
Ansprechperson
- Frau Laura Beckmann, Telefon: 05971 939 414, E-Mail: laura.beckmann@rheine.de
Verfahrensschritte
- 03.05.2023, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13 a BauGB
- 17.04.2024, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
- 29.04.2024, Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
- 30.04.2024 - 30.05.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) i.V.m. § 13 a (2) Nr. 1 BauGB
Anhänge
- Plandarstellung
- Legende
- Gutachten
- Bekanntmachungen