Bebauungsplan: 356, Oststraße / Siedlerstraße
Bevölkerungsprognosen gehen von einem Anstieg der Bevölkerung in der Stadt Rheine aus (Wohnraumversorgungskonzept 2020/2021). Um der damit steigenden Wohnungsnachfrage gerecht zu werden, stellt ein Ziel der Stadt das Schaffen von ausreichend Wohnraum dar. Vor diesem Hintergrund plant die Altenrheiner Berg GmbH die Entwicklung eines neuen Wohngebiets im Osten des Stadtgebietes der Stadt Rheine. Das Plangebiet ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Rheine vollständig als Wohnbaufläche dargestellt. Insoweit sind die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Aufstellung eines Bebauungsplanes gegeben, da dieser gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann.
Die ca. 7 ha umfassende und derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche befindet sich südlich der L 593 Hopstener Straße und ist umgeben von der vorhandenen Wohnbebauung Oststraße/Siedlerstraße im Westen sowie den Wohngebäuden der Osningstraße im Süden. Die östliche Plangebietsgrenze wird durch die Drenthestraße gebildet, an die in Blickrichtung Osten landwirtschaftlich genutzte Flächen angrenzen.
Leitidee des städtebaulichen Entwurfes ist es das Plangebiet in zwei Quartiere zu teilen. Die Aufteilung ergibt sich durch die durch das Plangebiet verlaufene Oststraße in West-Ost-Richtung sowie durch die Fortführung der nördlich befindlichen Buchdahlstraße. Auf diese Weise kristallisiert sich ein nördliches und südliches Quartier heraus. Die Erschließung des Wohngebiets erfolgt dementprechend über zwei Anschlüsse an die Siedlerstraße. Ergänzt wird dieses Konzept durch eine verbindende zentrale Gemeinschaftsfläche. Sie bietet gemeinschaftlichen Frei- und Aktionsraum und ist mit Einrichtungen wie z.B. einem die Quartierplatz, KiTa und Spielplatz soziale Mitte des neuen Wohngebiets.
Darüber hinaus folgt der städtebauliche Entwurf den Vorstellungen des Wohnraumversorgungskonzepts der Stadt Rheine. Dieses sieht eine differenzierte, verdichtete Bauweise vor, indem zum einen Einfamilienhäuser mit weniger Grundstücksfläche und vorrangig als Doppel- und Reihenhäuser zu planen sind und zum anderen in neuen Wohngebieten grundsätzlich Mehrfamilienhäuser vorzusehen sind. So soll eine Flächeninanspruchnahme im Sinne des Klimaschutzes und der Klimaanpassung reduziert werden. Das dargestellte Nutzungskonzept bietet eine Mischung aus Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern unterschiedlicher Gebäudegrößen. Vorgesehen ist die Realisierung von insgesamt ca. 240 bis 260 Wohneinheiten, davon:
- 25 freistehende Einfamilienhäuser,
- 23 Doppelhäuser mit 46 Wohneinheiten,
- 4 Reihenhäuser mit 20 Wohneinheiten,
- 11 Mehrfamilienhäuser mit ca. 150 bis 170 Wohneinheiten.
Von der Geschossigkeit her sieht das städtebauliche Konzept zwei Geschosse für Einfamilienhäuser sowie 3 - 4 Geschosse für Mehrfamilienhäuser vor.
Ansprechperson
- Frau Silvia Gleffe, Telefon: 05971 939 412, E-Mail: silvia.gleffe@rheine.de
Verfahrensschritte
- 31.08.2022, Grundsatzbeschluss
- 25.10.2023, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 25.10.2023, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
- 06.11.2023, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
- 06.11.2023, Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
- 20.11.2023 - 20.12.2023, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
Anhänge
- Plandarstellung
- Geltungsbereich
Geltungsbereich
- Geltungsbereich
- Begründung
- Steckbrief zum Bebauungsplan Nr. 356 - Oststraße / Siedlerstraße
Steckbrief zum Bebauungsplan Nr. 356 - Oststraße / Siedlerstraße
- Steckbrief zum Bebauungsplan Nr. 356 - Oststraße / Siedlerstraße
- Gutachten
- Gesamtzusammenfassung Entwässerungskonzept ibak
Gesamtzusammenfassung Entwässerungskonzept ibak - Geruchsgutachten
Geruchsgutachten
- Gesamtzusammenfassung Entwässerungskonzept ibak