Bebauungsplan: 088, 1. Änderung Bebauungsplan GI Holsterfeld-Ost - Teil Nord
Seit Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 88, Kennwort: „GI Holsterfeld Ost – Teil Nord“ am 11.11.2017 wird die Vermarktung des Industriegebietes von der Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH (EWG) forciert. Für die bedarfsgerechte Firmenansiedlung bzw. den sukzessiven Aufbau eines neuen Produktionsstandortes muss der seit 2017 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 88, Kennwort: „GI Holsterfeld Ost – Teil Nord“ geändert werden. Es handelt sich hier um eine Aktivierung bzw. Anpassung bereits bestehender, gewerblicher Bauflächen bzw. Baurechte.
Die planungsrechtliche Anpassung besteht primär in dem Erfordernis, ein bisher für mehrere Betriebe vorgehaltenes Areal, auf lediglich eine Unternehmensansiedlung zu reduzieren und insbesondere dadurch öffentliche Erschließungs- bzw. Verkehrsflächen einzusparen.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine verbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Stadtplanung, Laura Steggemann, Tel.: 05971 939-531 auf.
Ansprechperson
- Frau Laura Beckmann, Telefon: 05971 939 414, E-Mail: laura.beckmann@rheine.de
- Herr Dirk Wolzen, Telefon: 05971 939 531, E-Mail: Refeplan@rheine.de
- Herr Matthias van Wüllen, Telefon: 05971 939 411, E-Mail: Matthias.vanWuellen@rheine.de
Verfahrensschritte
- 25.10.2023, Änderungsbeschluss gem. § 1 (8) i.V.m. § 2 (1) BauGB
- 25.10.2023, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
- 24.11.2023, Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
- 01.12.2023 - 22.12.2023, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
- 11.09.2024, Beschluss der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
- 23.09.2024, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
- 02.10.2024 - 06.11.2024, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
Anhänge
- Plandarstellung
- Textliche Festsetzungen
- Legende
- Begründung
- Gutachten
- Umweltbezogene Informationen
- Bekanntmachungen